Werbung an Gehwegabschrankungen beibehalten

Im Zuge der Vorbereitung der „Neukonzeption der Werbung im öffentlichen Straßenraum“ hat der Leiter des Tiefbauamtes in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 16.03.2021 über den Stand der Planungen berichtet. Laut diesem Bericht sollen die Werbetafeln an Gehwegabschrankungen komplett aus dem Stadtbild verschwinden. Auf den ersten Blick schien diese „Entrümpelung“ des öffentlichen Raumes und des Stadtbildes durchaus nachvollziehbar und in gewisser Weise auch wünschenswert. Was uns Freien Wählern bis dahin nicht bewusst war, ist der große und mittlerweile auch vielfach deutlich artikulierte Wunsch der verschiedensten Veranstalter, die von ihnen intensiv genutzten Werbeflächen an Gehwegabschrankungen zu erhalten. Da sich somit im Nachgang der oben genannten Sitzung ein ganz anderes Bild über Bedarf und Nutzen dieser Werbeträger ergeben hat, meinen wir jetzt, dass diese Form der Werbung im öffentlichen Raum beibehalten werden sollte. Dies auch vor dem Hintergrund, dass gerade diese Werbeflächen überwiegend von solchen Institutionen genutzt werden, die von der Corona-Krise in besonderem Maße betroffen sind. Deshalb haben wir beantragt, die „Werbeträger für die Gastspiel- und Veranstaltungswerbung an Fußgängerabschrankungen“ im aktuell bestehenden Umfang beizubehalten. In die noch zu erstellende Beschlussvorlage soll dies entsprechend eingearbeitet werden.

 


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